Erfahrung & Sachkunde
Die Mitglieder der 15 Widerspruchsausschüsse der Deutschen Rentenversicherung Rheinland trafen sich in Düsseldorf zu ihrer jährlichen Tagung.

Der Artikel zeigt, wie Versicherten durch die Arbeit der Widerspruchsausschüsse der Rentenversicherung langwierige Gerichtsverfahren erspart bleiben und gibt Einblicke in die Praxis und Bedeutung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit.
Sie sind ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und Arbeitgebenden im Rheinland und haben ein gemeinsames Ziel: Versicherten, die mit einer Entscheidung der Rentenversicherung nicht einverstanden sind, einen langwierigen Rechtsweg zu ersparen. Die Arbeit in einem Widerspruchsausschuss setzt Erfahrung und ein hohes Maß an Sachkunde voraus. Letztere wird ständig bei einer jährlichen gemeinsamen Arbeitstagung aufgefrischt. Diesmal trafen sich die Ehrenamtlichen in Düsseldorf.
Auf der Tagung informierten Fachleute der Rentenversicherung über Änderungen im Rentenrecht. Ein Thema war die aktuelle Rechtsprechung zu Erwerbsminderungsrenten. Ein anderes beschäftigte sich mit der Altersrente und Weiterarbeit. Die Tagung bot zudem Raum, um Einzelfälle aus der Praxis der Widerspruchsausschüsse zu diskutieren und um sozialmedizinische Fragen zu erörtern, etwa wie Diabetes mellitus und Adipositas zu begutachten sind.
2024 entschieden die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse in rund 7.500 Fällen, ob ein Renten- oder Reha-Antrag zu Recht abgelehnt wurde oder nicht. Um solche Entscheidungen fundiert treffen zu können, ist es hilfreich, die Bedingungen zu kennen, unter denen Arbeiterinnen und Arbeiter in den Betrieben tätig sind. Viele Ausschussmitglieder bringen den Praxisbezug aus dem eigenen Berufsalltag mit. Dennoch nutzen sie gern die Gelegenheit, auch einmal andere Betriebe kennenzulernen. Bei der diesjährigen Arbeitstagung stand deshalb ein Besuch der Firma Cargill in Krefeld auf dem Programm. Cargill ist ein Familienunternehmen, das Lebensmittel, Inhaltsstoffe und landwirtschaftliche Lösungen anbietet.
Die Widerspruchsausschüsse sind in der Renten-, Kranken- und Unfallversicherung eine Einrichtung der Selbstverwaltung, die den Versicherten lange Prozesse vor dem Sozialgericht ersparen soll. Die 15 Widerspruchsausschüsse der Deutschen Rentenversicherung Rheinland sind mit je zwei Personen besetzt und haben die Aufgabe, in einem „Vorverfahren“ die Entscheidung der Verwaltung zu überprüfen, wenn Versicherte mit einem Bescheid nicht einverstanden sind. Dabei geht es zum Beispiel um die Ablehnung oder um die Höhe einer Rente, aber auch um abgelehnte Anträge für eine Rehabilitation. Dieses Verfahren wird durch den Widerspruch des Versicherten ausgelöst. Dafür hat er nach Eingang des Bescheides in der Regel einen Monat Zeit.
Die Chancen, ihren Fall zu klären, ohne ein Gericht anzurufen, stehen für die Versicherten gut. Im Jahr 2024 wurden rund 30 Prozent der bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland erledigten Widersprüche ganz oder teilweise zugunsten der Versicherten geregelt. Der Grund: Oft werden nachträglich Versicherungsunterlagen oder medizinische Gutachten eingereicht, die bei der ursprünglichen Entscheidung noch nicht berücksichtigt werden konnten.