Mehr Digitalisierung
Rentnerinnen und Rentner im Ausland können ihren jährlichen Lebensnachweis digital erbringen.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Rentner im Ausland ihren Lebensnachweis jetzt einfach digital erbringen können. Zudem feiern wichtige Sozialversicherungsabkommen Jubiläen, die die Rentenzahlungen erleichtern. Ein Muss, wenn Sie sich für digitale Lösungen und internationale Rentenregelungen interessieren!
Wer im Ausland lebt und eine Rente aus Deutschland bezieht, muss jährlich einen sogenannten Lebensnachweis erbringen. Mit vielen Ländern (zum Beispiel mehrere EU-Mitgliedstaaten und Australien) erfolgt dafür ein digitaler Austausch der erforderlichen Daten. Ist das nicht der Fall, müssen die Rentnerinnen und Rentner den Lebensnachweis selbst erbringen. Dazu erhalten sie einmal jährlich Post vom Renten-Service mit dem Formular „Lebensbescheinigung“.
Der Lebensnachweis kann auch digital erbracht werden. Dazu enthält die Post vom Renten-Service zusätzlich einen persönlichen QR-Code. Mit dem QR-Code, einem gültigen Ausweis und der POSTIDENT-App können Rentnerinnen und Rentner den Digitalen Lebensnachweis jederzeit und kostenfrei von zu Hause aus einreichen. Akzeptiert werden Ausweise aus über 100 Ländern. Wie das genau funktioniert, zeigt ein Erklärvideo auf der Internetseite des Renten-Service Schritt für Schritt.
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt den Digitalen Lebensnachweis, denn er erspart Rentnerinnen und Rentnern Wege, Zeit und Kosten.
Zum Erklärvideo:
t1p.de/DRV-Lebensnachweis-Erklaervideo
Gute Gründe zum Feiern
Viele Sozialversicherungsabkommen feiern in diesem Jahr Jubiläum – und das ist auf jeden Fall ein Grund zum Feiern. Bilaterale Sozialversicherungsabkommen sorgen unter anderem dafür, dass Rentenversicherten keine Nachteile entstehen, wenn sie einen Teil ihres Berufslebens in einem anderen Land verbracht haben.
50-Jähriges mit Polen
Das deutsch-polnische Sozialversicherungsabkommen wird beispielsweise 50 Jahre alt. Es wurde von den da-maligen Außenministern Hans-Dietrich Genscher und Stefan Olszowski in Warschau unterzeichnet.
Die Bundesrepublik suchte zu der Zeit nach besseren Beziehungen zu den osteuropäischen Ländern. Zudem gab es immer mehr Menschen, die Polen verließen und in Deutschland tätig waren, was den Bedarf an einer rechtlichen Regelung erhöhte. Ohne ein Abkommen wären diese Arbeitnehmer und ihre Familien dem Risiko ausgesetzt gewesen, ihre Ansprüche auf soziale Leistungen zu verlieren.
60-Jähriges mit der Türkei
Das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei feiert in diesem Jahr sogar schon seinen 60. Geburtstag. Aus Anlass des Festakts in Bochum wurde auch eine neue Vereinbarung abgeschlossen: Künftig wird es einen Sterbedatenabgleich zwischen den zuständigen Behörden geben. Das bedeutet für Rentnerinnen und Rentner in der Türkei: Sie müssen dann nicht mehr einmal im Jahr einen sogenannten Lebensnachweis erbringen.
Rentenzahlungen ins Ausland
Wer in Deutschland gearbeitet und Ansprüche erworben hat, bekommt eine Rente ausgezahlt – egal wohin.
- 1.702.111 Insgesamt
- 352.048 Italien
- 195.049 Spanien
- 128.097 Österreich
- 108.861 Frankreich
- 89.372 Türkei
- 48.926 Polen
6,5 %
aller Renten werden ins Ausland überwiesen. Größtenteils handelt es sich um frühere „Gastarbeiter“, die zurückgekehrt sind.
14 %
der Auslandsrenten werden an deutsche Staatsbürger ausgezahlt. Die mit 30.500 Renten größte Gruppe lebt in Österreich.
72 %
der Auslandsrenten gehen in Länder der Europäischen Union. Das sind insgesamt rund 1,23 Millionen Zahlungen.
Online-Fundstück
Europaweit suchen
Wer gerne im Ausland arbeiten möchte, muss erst einmal einen Job finden. Für Europa ist das relativ einfach mit der Website EURES möglich: EURopean Employment Services, eine Dienstleistung der EU. Über drei Millionen Stellen sind dort registriert und nach Ländern geordnet zu finden. Zusätzlich bietet EURES Beratungen und eine Vielzahl von Hilfen für die praktische Umsetzung an. Dazu gehört, wie man einen Umzug über die Grenze organisiert bis hin zu Bewerbungen und rechtlichen Fragen.
Anlaufstelle für die Jobsuche in der Europäischen Union:
t1p.de/EURES