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Promovieren bei der „Rente“

Zwei Medizinstudentinnen machen ihren Doktor bei der DRV Bayern Süd – bei einem gemeinsamen Forschungsprojekt der Sozialmedizin mit der LMU München.

Ein Portrait von drei Damen.
Darum sollten Sie diesen Artikel lesen:

Der Artikel gibt einen spannenden Einblick in die wissenschaftliche Arbeit hinter Entscheidungen zur Erwerbsminderungsrente. Er zeigt, wie Forschung dazu beiträgt, Begutachtungen fairer, objektiver und nachvollziehbarer zu gestalten.

Rente
Bayern
02/2026

Psychische Erkrankungen zählen zu den häufigsten Ursachen für Erwerbsminderung. Um zu beurteilen, wie stark sie die Leistungsfähigkeit der Betroffenen beeinträchtigen, setzt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bayern Süd auf die neuropsychiatrischen Gutachten ihres Sozialmedizinischen Dienstes. Dabei prüft ein ärztlicher Gutachter, in welchem Umfang Betroffene noch arbeiten können – das Gutachten ist die Grundlage für die Entscheidung über eine Erwerbsminderungsrente. Wichtiges Element ist die sogenannte Beschwerdenvalidierung: Dabei werden die geschilderten Symptome mit Hilfe von psychologischen Testverfahren abgesichert.

Wie sich dieser Prozess noch weiter optimieren lässt, ist Inhalt eines gemeinsamen Forschungsprojekts des Sozialmedizinischen Dienstes der DRV Bayern Süd mit der Ludwig- Maximilians-Universität (LMU) München. Initiiert wurde es von Dr. Ingrid Borski, Leiterin des Sozialmedizinischen Dienstes, gemeinsam mit der Abteilung für Forensische Psychiatrie der LMU. Hier promovieren derzeit auch die beiden Medizinstudentinnen Caren Fink und Luiza Israelyan.

Das Forschungsprojekt trägt den Titel „Beschwerdevalidierung bei Anträgen auf Rente wegen Erwerbsminderung“. Hier werden Begutachtungen wissenschaftlich begleitet und um standardisierte psychologische Testungen ergänzt. Zwischen September 2025 und März 2026 wurden 160 Probandinnen und Probanden umfassend untersucht; die Ergebnisse werden nun wissenschaftlich ausgewertet und in den Dissertationen der beiden Doktorandinnen veröffentlicht.

Dr. Borski begrüßt die enge Zusammenarbeit mit der LMU München. Die Abteilung für Forensische Psychiatrie, an der sie mehrere Jahre tätig war, ist ein spezialisierter Bereich an der Schnittstelle zwischen Medizin und Recht. Sie befasst sich mit Menschen, die aufgrund einer psychischen Störung straffällig geworden sind und bei denen im Strafverfahren Schuldfähigkeit, Gefährlichkeit und Behandlungsbedürftigkeit zu prüfen sind. Zudem werden weitere juristische Fragen beantwortet, etwa zur Berentung, Geschäfts- und Testierfähigkeit. Neben der Erstellung qualifizierter Gutachten stehen Therapie und Förderung sozialer Reintegration straffällig gewordener psychisch kranker Menschen im Mittelpunkt.

„Aus der forensischen Psychiatrie ergaben sich für mich früh Berührungspunkte mit dem Sozialrecht – insbesondere bei Themen wie Rehabilitation und Erwerbsfähigkeit im Rahmen der Wiedereingliederung“, erklärt Dr. Borski. „Mich interessiert, wie sich Krankheiten auf die Leistungsfähigkeit auswirken, welche Rehabilitationsmaßnahmen sinnvoll sind und wie sich medizinische Befunde objektiv und nachvollziehbar in einen rechtlichen Kontext einordnen lassen.“

In beiden Fachrichtungen – Forensik und Sozialmedizin – spielten testpsychologische Untersuchungen mit Validierung von Beschwerden eine zentrale Rolle, so Dr. Borski. Sie helfen, medizinische Befunde zu objektivieren und gutachterliche Bewertungen transparenter zu gestalten. Aus dieser inhaltlichen Schnittmenge entstand die Idee für das gemeinsame Projekt.

„Dank der Unterstützung von Prof. Dr. Kolja Schiltz und Dr. phil. Maximilian Wertz von der Forensischen Psychiatrie der LMU konnte das Projekt realisiert werden“, betont Dr. Borski. „Einen wesentlichen Anteil haben auch unsere beiden Doktorandinnen mit ihrem großen Engagement. Wir erwarten die Ergebnisse mit Spannung und freuen uns auf Impulse für die sozialmedizinische Praxis.“

Im Gespräch: Caren Fink und Luiza Israelyan

Welches Thema haben Ihre Doktorarbeiten und wie kamen Sie darauf? 
Caren Fink: Unsere Doktorarbeiten befassen sich mit der Beschwerdenvalidierung in der sozialmedizinischen Begutachtung – also mit der Frage, wie sich psychische oder somatische Erkrankungen auf die Erwerbsfähigkeit auswirken. Im Mittelpunkt steht dabei der Einsatz psychologischer Testverfahren, mit denen überprüft wird, ob die von den Versicherten geschilderten Beschwerden mit den objektiven Befunden übereinstimmen. Besonders spannend finden wir die praktische Bedeutung des Themas an der Schnittstelle zwischen klinischer Psychiatrie, Diagnostik und sozialmedizinischer Fragestellung. 

Wie sieht Ihre Arbeit in der Praxis aus? 
Caren Fink: Im Projekt haben wir psychologische Tests durchgeführt. Wir werten sie aus und lernen, die Ergebnisse zu interpretieren. Dabei hatten wir viel Kontakt zu den Versicherten, konnten eigenständig arbeiten und eigene Daten für unsere Promotion erheben. Die Datenerhebung erfolgte an den DRV-Standorten in München und Regensburg. Sie wird nun in zwei getrennten Promotionen ausgewertet: Eine konzentriert sich auf die Validierung der Anstrengungsbereitschaft und Leistungsmotivation, also wie stark sich die Teilnehmenden bei kognitiven Aufgaben anstrengen. Bei der anderen liegt der Fokus auf der Verlässlichkeit subjektiv berichteter Symptome. 

Was ist das Besondere am Bezug zur DRV Bayern Süd? 
Luiza Israelyan: Spannend an unseren Promotionen ist die direkte Verbindung zwischen klinischer Diagnostik und sozialmedizinischer Entscheidung. Wir konnten Testverfahren einsetzen, die in anderen Kontexten bereits etabliert sind, und prüfen, ob sie auch bei der sozialmedizinischen Begutachtung valide und praktikabel sind. Die Versicherten der DRV Bayern Süd sind sehr unterschiedlich mit vielfältigen Krankheitsbildern, beruflichen Biografien und einem breiten Altersspektrum. So gewannen wir einen guten Einblick in komplexe Begutachtungssituationen. Zudem bietet die Sozialmedizin einen anderen Blickwinkel auf unsere Vorstellung von Krankheit. Während im ambulanten oder stationären Bereich Therapie und Heilung im Vordergrund stehen, geht es dort darum, Leistungsfähigkeit und Teilhabe einzuschätzen. Die Begutachtung dient dann dazu, diejenigen zu erkennen und zu unterstützen, die sozialmedizinisch Anspruch auf Leistungen haben.