Infografik: Machen wir selbst
Ehrenamtliche haben bei der Deutschen Rentenversicherung das Sagen. Vertreter der Beitragszahler werden bei der Sozialwahl gewählt. Aber was macht die Selbstverwaltung in der Rentenversicherung eigentlich genau? Ein Überblick mit fiktiven Beispielen.
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Peter Müller, Mitglied des Bundesvorstands
Peter Müller, Mitglied des Bundesvorstands, kennt sich mit Zahlen aus und nimmt die Dinge gern selbst in die Hand. Der gewerkschaftlich engagierte Braunschweiger arbeitet bei einer Sparkasse. Der Bundesvorstand ist paritätisch besetzt mit je elf Versicherten und elf Arbeitgeber vertretern. In diesem Gremium kümmert sich Peter Müller nun um verschiedene Finanzangelegenheiten, beschließt Richtlinien, setzt Ausschüsse ein und entscheidet über weitere organisatorische und personelle Fragen. Mit den verbindlichen Entscheidungen trifft der Bundesvorstand untergesetzliche Regelungen, die in der digitalen Zeitschrift RVaktuell veröffentlicht werden. Peter Müller übt dieses Ehrenamt neben seinem Beruf aus und bringt so seine Lebens und Berufserfahrung mit ein.
22 Mitglieder sind im Bundes vorstand
Je elf für die Versicherten und die Arbeitgeberseite
Rentenparlament
Die Bundesvertreterversammlung ist das „Rentenparlament“. Dessen Zusammensetzung ändert sich alle sechs Jahre nach der Sozialwahl. Die nächste Sozialwahl ist im Jahr 2029. Der Bundesvertreterversammlung gehören 60 Personen an: 30 Vertreter von der Versicherten- und 30 von der Arbeitgeberseite. Der Interessenausgleich gehört zur bewährten Sozialpartnerschaft. Die Bundesvertreterversammlung beschließt unter anderem die Satzung als wichtiges internes Regelwerk und trifft bestimmte Finanzentscheidungen, etwa die Bewilligung von Haushaltsmitteln für die Forschung, zum Beispiel für wissenschaftliche Untersuchungen zur Verbesserung von Rehabilitationsleistungen. Von der Bundesvertreterversammlung werden die Mitglieder des Bundesvorstandes und des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund gewählt.
60 Mitglieder hat die Bundesvertreterversammlung, jeweils 30 Versicherten und 30 Arbeitgebervertreter.
Anna Meier, Versichertenberaterin
Anna Meier ist sozial engagiert und kennt sich auch mit der gesetzlichen Rente gut aus. In ihrem Stadtteil in Jena ist sie bestens vernetzt. Sie lässt sich von der Vertreterversammlung ihres regionalen Rentenversicherungsträgers als ehrenamtliche Versichertenberaterin wählen. Sie gehört damit zu rund 4.000 Versichertenberatern und Versichertenältesten der Rentenversicherung. Anna Meier wird für ihr Ehrenamt regelmäßig geschult und steht mit ihrem so erworbenen Wissen in ihrer Freizeit kostenlos und wohnortnah den Versicherten mit Rat und Tat zur Seite. In der Regel berät sie bei sich zu Hause, aber wenn es nötig ist, besucht sie die Ratsuchenden. Hauptaufgabe der Versichertenberater und Versichertenältesten ist die Aufnahme von Anträgen, etwa auf Versicherten oder Hinterbliebenenrente sowie Kontenklärungen.
4.000 Versichertenberater werden von den „Rentenparlamenten“ der Träger gewählt und helfen kostenlos und wohnortnah.
Alex Petrov, Mitglied im Widerspruchsausschuss
Alex Petrov liest sich gern in Sachverhalte ein und arbeitet Akten durch, wenn es um für ihn so wichtige Fragen wie Gerechtigkeit und Interessenausgleich geht. Der Friseurmeister aus Frankfurt am Main hat sich von der Vertreterversammlung seines regionalen Rentenversicherungsträgers in einen der Widerspruchsausschüsse wählen lassen. Er nimmt zusammen mit den anderen beiden Mitgliedern seines Ausschusses die Widersprüche von Versicherten, Rentnern, Rehabilitanden und Arbeitgebern gegen Entscheidungen der Verwaltung unter die Lupe. Petrov überprüft also strittige Entscheidungen der Verwaltung, zum Beispiel, wenn die beantragte Rente oder eine Rehabilitationsleistung abgelehnt wurde. Widerspruchsausschüsse können die Entscheidung der Verwaltung ändern oder, beispielsweise bei medizinischen Angelegenheiten, überprüfen lassen.
2029 Alle sechs Jahre findet die Sozialwahl statt. Das nächste Mal 2029.